Herr Gerlach ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken sowie an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Sein Studium schloss er mit erfolgreichem ersten Staatsexamen im Jahr 2006 ab.
Den juristischen staatlichen Vorbereitungsdienst (Referendariat) führte Rechtsanwalt Gerlach bei dem Saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken von 2006 bis 2008 durch. Im Rahmen dieses Vorbereitungsdienstes war er unter anderem am Amtsgericht Saarbrücken, beim Regionalverband Saarbrücken, in zwei saarländischen Anwaltskanzleien sowie bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken beschäftigt, wo er neben der üblichen Ausbildungszeit von drei Monaten weitere 15 Monate als Sitzungsvertreter beschäftigt war. Den juristischen staatlichen Vorbereitungsdienst beendete er erfolgreich mit dem zweiten juristischen Staatsexamen Ende 2008 und trägt seitdem den Titel „assessor iuris“, abgekürzt „ass. iur.“.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Januar 2009 ist Rechtsanwalt Gerlach durchgehend in eigener Kanzlei tätig. Seine
Schwerpunkte sind
Strafrecht und
Familienrecht.