Herr Rechtsanwalt Gerlach ist Fachanwalt für Strafrecht.

„Fachanwalt“ ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat ( § 43c BRAO). Die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für ihre Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Durch die Ausbildung zum Fachanwalt und regelmäßige Fortbildungen im Strafrecht sowie durch zahlreiche Strafverfahren, die Herr Rechtsanwalt Gerlach als Verteidiger durchführt, ist eine besonders hohe Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts sowie sehr umfangreiche Praxiserfahrung gesichert.

Justitia