Strafrecht

Im Strafrecht bearbeitet Rechtsanwalt Gerlach alle Delikte, unter anderem Kapitaldelikte (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge etc.),  Betäubungsmittelstrafrecht (Drogenverstöße wie unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Anbau und Herstellung, Einfuhr), Sexualdelikte, Körperverletzungsdelikte (einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung etc.) und alle Eigentums- und Vermögensdelikte (u.a. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug).

Dabei steht er Ihnen in allen Instanzen (erstinstanzlich, Berufung und Revision) zur Seite.

Zudem unterstützt Rechtsanwalt Gerlach Sie auch in der Strafvollstreckung („Therapie statt Strafe“ gem. § 35 BtMG, Reststrafenaussetzung „Zwei-Drittel Strafe“).


Familienrecht

Darunter fallen beispielsweise Scheidung, Klärung von Unterhaltsfragen (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt).

Außerdem zählen dazu Kindschaftssachen wie das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht (als Teil des Sorgerechts) und das Umgangsrecht.